Nach vier Jahren ist es so weit: die Maturaarbeit und schriftliche wie mündliche Abschlussprüfungen läuten das Ende der Kanti-Zeit ein. Das Maturzeugnis ist der Türöffner zu allen Schweizer Hochschulen.
Die Maturaarbeit wird am Ende der 3. Klasse und zu Beginn des letzten Schuljahres individuell oder als Teamarbeit verfasst. Dafür sind verschiedene Herangehensweisen und Themen zulässig. Möglich sind nebst Untersuchungen, die auf einer Forschungsfrage basieren auch kreative oder technische Projekte. Die Schülerinnen und Schüler wenden die in der Ausbildung gelernten Arbeitstechniken an und initiieren ein eigenes Projekt, das sie als schriftliche Arbeit abgeben – oder schriftlich dokumentieren und kommentieren.
Eine Lehrperson begleitet die Schülerinnen und Schüler während der ganzen Phase. Die Maturaarbeit endet mit einer mündlichen Präsentation, die neben dem schriftlichen Teil ebenfalls beurteilt wird.
Für Schülerinnen und Schüler, die hervorragende Maturaarbeiten verfasst haben, stehen kantonal und national verschiedene Wettbewerbe offen.
Schweizer Jugend forscht - Nationaler Wettbewerb
Ebenfalls prämieren diverse Stiftungen und Vereine Maturaarbeiten.
Im vierten und letzten Schuljahr stehen die schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfungen an. Dabei werden die Schülerinnen und Schüler in den Grundlagen-, Schwerpunkt- und Ergänzungsfächern geprüft und erhalten bei Bestehen ein Maturitätszeugnis. Die Matura ist ein Nachweis für die Befähigung zu einem Studium oder einer anderweitigen Ausbildung.
Eine Note im Maturitätszeugnis erhalten die Grundlagenfächer, das Schwerpunkt- und Ergänzungsfach sowie die Maturaarbeit. Je nach Fach liegen dieser Maturitätsnote nur die Erfahrungsnote oder das Mittel aus der Erfahrungsnote und den Abschlussprüfungen zugrunde.
Kantonale Rahmenvorgaben für Maturitätsprüfungen
Verordnung über die Promotion und Maturität an den Mittelschulen